SCHÜTZENVEREIN ENZIAN SEHENSAND
Festordnung

GRUNDSÄTZLICHES
Wir als Verein und Veranstalter wünschen uns ein schönes und harmonisches Gründungsfest für alle Gäste und Besucher. Aus diesem Grund betrachten wir anständiges Benehmen, sowie diszipliniertes Verhalten während des Besuchs des Festes, der Teilnahme an den Umzügen, sowie der An- bzw. Abreise als Selbstverständlichkeit. Die Festordnung für das 75-jährige Gründungsfest des Schützenverein Enzian Sehensand e. V. tritt mit der Bekanntgabe in Kraft und gilt für die Dauer des Schützenfestes vom 16.05.2025 bis 18.05.2025. Die nachfolgenden Bestimmungen sind verpflichtend durch alle Teilnehmer und Besucher zu beachten und gelten für die im Rahmen des Festes stattfindenden Veranstaltungen. Die nachfolgenden Regelungen der Festordnung werden mit dem Betreten des Festgeländes bzw. der Teilnahme an den Veranstaltungen, sowie der Nutzung der Parkplatzanlagen durch den bzw. die Besucher anerkannt.
ORDNUNGSTEIL
- Der Schützenverein Enzian e. V. als Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen vorzunehmen, sowie eine Absage der Festivität in Teilen oder komplett vorzunehmen.
- Während des Festwochenendes nimmt der Schützenverein bzw. die von Ihm beauftragten Vertreter, z. B. das Sicherheitspersonal und die benannten Ordner das Hausrecht auf dem Festgelände wahr.
- Den Anweisungen der Festleitung, des Sicherheitspersonals sowie den Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) ist stets unmittelbar Folge zu leisten.
- Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und vergleichbaren Gegenständen aller Art ist verboten. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt bei allen Besuchern im Bedarfsfall Kontrollhandlungen, z. B: Taschenkontrollen, vorzunehmen.
- Der Konsum sowie die Verbreitung von berauschenden Substanzen/Drogen einschließlich Cannabis ist verboten.
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Sicherheitsdienst sowie die benannten Ordner sind berechtigt im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Ausweiskontrollen durchzuführen und bei Bedarf den Zutritt zum Festgelände oder einzelnen Einrichtungen z. B. Bar zu verwehren.
- Bei Sachbeschädigung jeglicher Art insbesondere bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken bzw. –tischen sowie Bierkrügen wird der entstandene Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter behält sich zudem vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Festordnung behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen, Gruppen oder Vereine vom Festgelände zu verweisen.
- Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden sowie Diebstähle auf dem Festgelände und den Parkflächen sind unverzüglich im Festbüro zu melden. Für Diebstähle, verloren gegangene Gegenstände sowie Sachschäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Das Parken von Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (STVO). Parkverbote sind zu beachten.
- Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern, sowie die Verteilung von Flyern ist nur nach Genehmigung des Festbüros auf dem Festgelände gestattet.
- Das Mitbringen, sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind nicht gestattet.
- Die Aufsichtspflicht für Kinder auf dem Festgelände liegt bei den Erziehungsberechtigten.
- Insbesondere in der Festhalle ist während der Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärke zu rechnen.
- Bitte unterstützen Sie uns, in dem Sie unseren Fotografen durch eindeutige Gesten/Zeichen signalisieren, falls Sie nicht auf einem Foto aufgenommen werden möchten.
VEREINSTEIL
- Bei Ankunft eines Vereins an der Festhalle bitten wir um Anmeldung am Festbüro, sowie um Abholung der Festunterlagen.
- Zuviel erworbene Biermarken und/oder Festzeichen können nicht zurückgegeben werden.
- Die Vereine werden gebeten möglichst vollzählig am Kirchenzug und Festgottesdienst, sowie am Festumzug teilzunehmen.
- Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und –symbolen, wie „Vereinstaferln“, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien ist ausnahmslos zu unterlassen.
DATENSCHUTZ
Im Rahmen des Gründungsfestes werden Bild- und/oder Tonaufnahmen der Teilnehmer bzw. Besucher erstellt. Die Bildaufnahmen werden zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, zur Vereinsdarstellung auf unserer Webseite sowie zur vereinsinternen Nutzung verwendet. Die Veröffentlichung erfolgt unter anderem in Printmedien z. B: Tageszeitung, im Internet unter der Homepage des Vereins sowie auf dessen Social Media Kanälen. Die Einräumung der Rechte an den Aufnahmen erfolgt ohne jegliche Vergütung und umfasst die Verarbeitung, Speicherung und Archivierung ohne konkrete zeitliche Beschränkung. Die Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betroffener können Sie Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Aufnahmen geltend machen und können sich zudem bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.